Anonymität und Vertraulichkeit
Im Falle einer anonymen Offenlegung wird uns die Identität des Whistleblowers nicht bekannt sein. Die Avia Solutions Group verpflichtet sich zum Schutz der Whistleblower, die in gutem Glauben eine Offenlegung vornehmen, so dass es keinen Grund für eine anonyme Meldung geben sollte. Dennoch kann es besondere oder ungewöhnliche Umstände geben, unter denen der Whistleblower es für notwendig hält, eine anonyme Offenlegung vorzunehmen.------Falls eine anonyme Offenlegung eingeht, wird sie akzeptiert und genauso behandelt wie eine Offenlegung mit Unterschrift und Namen. Anonyme Offenlegungen können mitunter schwieriger zu untersuchen sein, da es keine Möglichkeit gibt, während der Untersuchung weitere Informationen einzuholen, und der anonyme Whistleblower nicht kontaktiert werden kann, um das Ergebnis zu besprechen. Dies sollte jedoch kein Hindernis für eine anonyme Offenlegung sein, wenn der Whistleblower der Meinung ist, dass dies die beste Vorgehensweise für ihn ist.------Ungeachtet der Art der Offenlegung wird die Identität des Whistleblowers streng vertraulich behandelt. Ein Whistleblower kann aufgefordert werden, gegenüber den zuständigen Strafverfolgungsbehörden eine Erklärung abzugeben oder anderweitig als Zeuge aufzutreten, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder von einem Gericht angeordnet ist.
Schutz des Whistleblowings
In Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und unserer Whistleblowing-Richtlinie können Sie Ihre Bedenken anonym und vertraulich äußern, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen.------Haben Sie Bedenken oder Fragen in Bezug auf den Schutz der Whistleblower, lesen Sie bitte unsere Whistleblowing-Richtlinie.
Was muss offengelegt werden?
Die Offenlegung muss zum Schutz des Unternehmens, der Mitarbeiter und des öffentlichen Interesses erfolgen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:---1. Handlungen, die eine Straftat oder einen Gesetzesverstoß darstellen (Begehung einer Straftat oder Nichteinhaltung einer anderen rechtlichen Verpflichtung);---2. Offenlegungen im Zusammenhang mit Justizirrtümern;---3. Gesundheit und Sicherheit der Öffentlichkeit und/oder anderer Mitarbeiter;---4. Umweltschäden;---5. unbefugte Verwendung von öffentlichen Geldern oder anderen Vermögenswerten;---6. möglicher Betrug und Korruption;---7. Vernachlässigung oder Missbrauch von Kunden; oder---8. anderes unethisches Verhalten.---Alle Bedenken müssen in gutem Glauben geäußert werden.